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Jeder Unternehmer muss mögliche Gefahren an den Arbeitsplätzen seiner Beschäftigten beurteilen und beseitigen oder zumindest das Verletzungsrisiko minimieren. Wer dies versäumt, zahlt bei einem Unfall eventuell teuer für die Folgen.


Sieben Uhr morgens: Die Mitarbeiter der Firma Bad & Heizung Kreuz GmbH in Schallstadt bei Freiburg machen sich zur Abfahrt bereit. Auf dem Einsatzplan steht die Montage einer Solaranlage. Jeder Handwerker trägt den namentlich gekennzeichneten Rucksack, der seine persönliche Schutzausrüstung (PSA) enthält, von der Schutzbrille bis zu den Sicherheitsarbeitsschuhen. Auf der Baustelle erwartet die Monteure ein Gerüst, auf dem sie sich sicher bewegen können.

Das ist eine Konsequenz aus der Gefährdungsbeurteilung, die Firmenchef Joachim Kreuz automatisch vor jedem Projekt erstellen lässt. Gut 400 Euro berechnet er den Auftraggebern für das Gerüst – bislang gab es keine Proteste. „Die Kunden akzeptieren begründete Kosten für Arbeitsschutz und bezahlen sie auch“, sagt Kreuz. „Ich denke, dieses Vorgehen hat das Image unserer Firma als zuverlässiger Partner gestärkt.“

So eine Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes und muss laut Arbeitsschutzgesetz in jedem Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten für jede Tätigkeit erstellt werden. Ermittelt wird, welche Gesundheitsgefahren oder Unfallquellen sich aus der Arbeit ergeben könnten und welche Gegenmaßnahmen notwendig sind. Neben der Frage, inwieweit die Beschäftigten etwa unter Lärm, Gefahrstoffen oder körperlich schwerer Arbeit leiden, geht es auch um psychische Belastungen.

Dazu zählen laut Stressreport 2012 Termindruck, Störungen und Unterbrechungen bei der Arbeit, hohe Arbeitsgeschwindigkeit sowie die gleichzeitige Bearbeitung verschiedener Aufgaben. Solche gesundheitlichen Belastungen zeigen Wirkung. 2011 haben mit einem Anteil von über 40 Prozent erstmals mehr Menschen eine Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Störungen erhalten als wegen Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen, so die Statistik der Deutschen Rentenversicherung.

PERSÖNLICHE HAFTUNG DROHT

Obwohl unmissverständlich dazu verpflichtet, drückt sich noch knapp jeder fünfte Unternehmer um die Gefährdungsbeurteilung. Dies besagt beispielsweise das Dekra-Arbeitssicherheitsbarometer 2013/2014, für das 800 meist kleine und mittlere Betriebe befragt wurden. Vielen Firmenchefs scheint gar nicht klar zu sein, welch großes Risiko sie damit eingehen. „Kommt es in diesem Fall zu einem Arbeitsunfall, dann haftet der Unternehmer persönlich“, sagt Dekra-Arbeitsschutz-Experte Fatih Yilmaz.

Allerdings lassen sich immer mehr Verantwortliche bewusst auf das Thema ein – vor allem, weil sie erkennen, dass sie angesichts des drohenden Fachkräftemangels bald nur noch qualifiziertes Personal finden werden, wenn neben den allgemeinen Arbeitsbedingungen auch die Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz stimmen. „Wir begegnen öfter Unternehmen, die versuchen, mehr für Arbeits- und Gesundheitsschutz zu tun als gesetzlich vorgeschrieben“, hat Yilmaz beobachtet. Für zwei Drittel sei „Beruf und körperliche Fitness“ ein zentrales Thema der betrieblichen Gesundheitspolitik. Der demografische Wandel und psychische Belastungen werden von jedem Zweiten als Gründe genannt.

Weitsichtige Firmenchefs verstehen die positiven Effekte durch eine unfallfreie Umgebung und eine gesunde Belegschaft. „Sie erreichen geringere Fehlzeiten, größere Arbeitszufriedenheit und höhere Produktivität“, so Yilmaz. So tickt auch Joachim Kreuz. „Arbeitsschutz ist nicht das lästige Befolgen von Gesetzen“, meint der Handwerker.

„Er ist vielmehr die Voraussetzung dafür, dass abends wieder alle gesund und unversehrt von der Baustelle zurück nach Hause kommen.“ Vor etwa vier Jahren begann er, diese Ansicht mit Hilfe eines externen Beraters nachhaltig im Unternehmen zu verankern. Alle Arbeitsprozesse bei der Bad & Heizung Kreuz GmbH wurden unter Aspekten des Arbeitsschutzes untersucht. Zusammen mit den Beschäftigten formulierte Kreuz Unternehmensleitlinien zum Arbeitsschutz und entwickelte einfach zu handhabende Formblätter, damit jeder die Leitlinien in der täglichen Arbeit nachlesen und umsetzen kann.

MITARBEITER SOLLTEN MITREDEN

Inzwischen gibt es auf jeder Baustelle einen „Auftragsverantwortlichen vor Ort“ (AvO). Das ist einer von mehreren Gesellen, denen Kreuz die unternehmerische Aufgabe für den Arbeitsschutz schriftlich übertragen hat. Dadurch ist der AvO weisungsbefugt gegenüber den Kollegen und verhandlungs- oder auskunftsberechtigt gegenüber Partnern und Bauherren. Zu den Aufgaben des AvO gehört unter anderem, von jeder Baustelle auf einem speziellen Vordruck eine Gefährdungsbeurteilung anzufertigen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen – etwa, indem ein Gerüst für das sichere Montieren einer Solaranlage bestellt wird. So werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die tatsächlichen Risiken minimiert.

Damit in Sachen Arbeitssicherheit immer alle auf dem Laufenden sind, finden bei der Bad & Heizung Kreuz GmbH pro Jahr sechs Mitarbeiterbesprechungen statt. „Dazu kommen die Beschäftigten eine halbe Stunde früher in den Betrieb“, berichtet Kreuz. „Das zeigt, wie wichtig ihnen das Thema inzwischen ist.“ Bei diesen Besprechungen führt nicht immer der Firmenchef das Wort. Häufig präsentieren seine Mitarbeiter Neuerungen. „Konsequenter Arbeitsschutz lebt davon, dass sich alle angesprochen fühlen und sich engagieren“, ist Kreuz überzeugt.

GESETZESRAHMEN

Diese Anforderungen müssen Sie bei der Arbeitssicherheit erfüllen:

WAHLFREIHEIT: Kleinen und mittleren Betrieben lassen die Berufsgenossenschaften die Wahl zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell, auch alternative Betreuung genannt. Möglich ist eine Wahl je nach Branche bei bis zu durchschnittlich weniger als 51 Mitarbeitern.

UNTERNEHMERMODELL: Der Firmenchef absolviert die von der Berufsgenossenschaft festgelegten Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen. Zudem muss er eine qualifizierte, bedarfsgerechte überbetriebliche Beratung zu Fragen des Arbeitsschutzes in Anspruch nehmen.

REGELBETREUUNG: Der Firmenchef überträgt das Thema einer Fachkraft und benennt einen Betriebsarzt. Die Grundbetreuung bei bis zu zehn Beschäftigten umfasst Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die unabhängig von der Größe des Betriebs sind. Dabei gelten für die Experten feste Einsatzzeiten. Ab elf Mitarbeitern ist zusätzlich noch eine betriebsspezifische Betreuung erforderlich, damit auch betriebliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Eine pauschale Festlegung von Einsatzzeiten ist für diesen Teil der Betreuung nicht möglich.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG: Der Firmenchef muss mögliche Gesundheitsgefahren im Betrieb schriftlich erfassen (lassen) sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung festlegen und umsetzen. Die Mitarbeiter sollten schriftlich bestätigen, dass sie eine Sicherheitsbelehrung erhalten haben. Spätestens alle fünf Jahre ist eine Aktualisierung nötig, an der – falls vorhanden – der Betriebsrat mitwirken sollte. Formulare, Vordrucke und Informationen liefert die Berufsgenossenschaft.

Jeder fünfte Unternehmer ignoriert die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung Umfrage: Gibt es in Ihrem Betrieb eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung der Arbeitssplätze?

63%: Ja, intern
18 %: Ja, extern
10 %: Weiß ich nicht
9 %: Nein, dies wurde noch nicht umgesetzt/aktualisiert

Text: Pia Weber
Quelle: Dekra
Quelle: www.datev.de/trialog

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